Die Schweiz schliesst immer mehr Freihandelsabkommen ab und rühmt sich, Bestimmungen zur nachhaltigen Entwicklung darin aufzunehmen. Dies ist beispielsweise beim Abkommen mit Moldawien (Inkrafttreten am 1. April 2025) und beim Abkommen mit Indien (Inkrafttreten im Herbst 2025) der Fall. In der Praxis sind diese Bestimmungen jedoch kein Kriterium für die Kündigung dieser Abkommen. Verstösse gegen diese Bestimmungen können nicht vor das Schiedsgericht zur Beilegung von Streitigkeiten gebracht werden.
Beispiel Schweiz – Indonesien, reinste Heuchelei: Angesichts der dortigen Entwaldung und der Auswirkungen auf die Umwelt, zeigt dieses Abkommen, wie die Bestimmungen zur nachhaltigen Entwicklung ignoriert werden.