Das Stromabkommen Schweiz – EU: Wieviel Souveränität steht auf dem Spiel?
Wir befinden uns heute in einer paradoxen Situation: Die Schweiz, reich an natürlichen Ressourcen – Wasser, Berge –, ist gezwungen, in strengen Wintern Strom zu importieren, aufgrund des Fehlens eines stabilen rechtlichen Rahmens mit ihren europäischen Nachbarn. Diese Abhängigkeit ist kein geografisches Schicksal, sondern die Folge eines politischen Systems, das die Energiesouveränität gegen bilaterale Kompromisse eintauscht.
Das Stromabkommen, eine Säule des neuen Pakets bilateraler Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union, wurde als technische Notwendigkeit dargestellt: Es soll die Integration des Schweizer Netzes in den europäischen Binnenmarkt gewährleisten, grenzüberschreitende Stromflüsse sichern und die Versorgungsstabilität aufrechterhalten. Ohne diesen Vertrag könne die Schweiz in den Status eines «Drittstaates» zurückgestuft werden, mit weniger günstigen Handelsbedingungen und eingeschränktem Zugang zu den Marktplattformen, auf denen die Energieflüsse ausgeglichen werden (Swissgrid).
Hinter diesen technischen Argumenten verbirgt sich jedoch eine grundlegende Frage: Welche Souveränität über die eigene Energieversorgung bewahrt sich die Schweiz tatsächlich?
Eine institutionalisierte Abhängigkeit
Die Schweiz hat das Abkommen zwar noch nicht ratifiziert, doch die Grundzüge des Textes zeigen bereits, dass sich das Land verpflichtet, einen Grossteil seiner Stromsatzung an die Normen und Mechanismen der EU anzupassen. Konkret bedeutet dies, dass unsere eigenen Regeln in Bezug auf den Markt, den Handel und sogar die Ressourcenbewirtschaftung nicht mehr durch eine souveräne Entscheidung des Schweizer Parlaments bestimmt würden, sondern durch Verpflichtungen, die sich aus dem mit Brüssel unterzeichneten Paket ergeben – zugunsten einer wirtschaftlichen Integration, die zwar wünschenswert ist, um eine Isolation zu vermeiden – , jedoch zum Preis eines teilweisen Verzichts auf die Entscheidungsautonomie in einem strategischen Bereich.
Nehmen wir das Beispiel der Förderung der Wasserkraft oder der kürzlich in der Schweiz eingeführten nationalen Anreizmechanismen: Viele dieser Instrumente sind nicht nur mit dem Abkommen unvereinbar, sie würden auch neutralisiert oder müssten abgeschafft werden, wenn das europäische Recht dies verlangt.Selbst die FDP hat eingeräumt, dass sich die schweizerischen Rechtsvorschriften ändern müssten, um sich dem europäischen Rahmen anzupassen, was darauf hinausläuft, zu akzeptieren, dass ein Teil unserer Gesetzgebungshoheit an einen ausländischen „Schiedsrichter“ abgetreten würde.
Staudamm, Markt oder Souveränität?
Die Frage der Schweizer Staudämme veranschaulicht dieses Dilemma auf eindrucksvolle Weise. Heute unterliegt die Bewirtschaftung eines Staudamms – sei es bei der Zuteilung seiner Produktionskapazitäten oder bei Investitionen in seine Optimierung – politischen Entscheidungen in der Schweiz. Sie werden von lokalen oder kantonalen Behörden getroffen und sind auf nationale Ziele der Energieautonomie ausgerichtet. Mit einem Abkommen, das den Zugang zum europäischen Strommarkt als oberste Priorität festschreibt, könnten diese lokalen Entscheidungen ihren vorwiegend souveränen Charakter zugunsten einer Angleichung an Marktmechanismen verlieren, die von Akteuren oder Regulierungen ausserhalb der Schweiz dominiert werden.
Das Argument für das Abkommen wird oft so zusammengefasst: „Wir müssen den Zugang zum europäischen Markt sichern, um Engpässe zu vermeiden und die Kosten zu senken.“ Das ist richtig. Doch diese technische Sichtweise vergisst zu hinterfragen, wer im Namen von wem und in welchem Rahmen entscheidet. Energie ist kein Produkt wie jedes andere: Sie ist der Lebensnerv der Wirtschaft, der Sicherheit und der Selbstbestimmung eines Landes. Der Verzicht auf die vollständige Kontrolle über diesen Sektor, sei es auch nur teilweise, ist kein bürokratisches Detail – es ist eine politische Entscheidung.
Eine an Bedingungen geknüpfte Souveränität
Eine engere Integration mit unseren europäischen Nachbarn mag pragmatisch sein – das versteht sich von selbst. Doch dieser Pragmatismus darf uns nicht den Blick trüben: Souveränität ist kein Ziel, das im Namen einer vermeintlichen Effizienz aufgeben werden darf. Nur weil ein System heute funktioniert, heisst das nicht, dass die Schweiz nicht die Wahl hat, die Bedingungen für dessen Funktionieren festzulegen.
Wenn die Schweizer Behörden die politischen und strategischen Auswirkungen des Stromabkommens nicht eingehender hinterfragen, legitimieren sie eine wachsende Abhängigkeit von einem Rechtsrahmen, über den wir keine endgültige Kontrolle haben. Was hier auf dem Spiel steht, geht weit über den einfachen Energieaustausch hinaus: Es geht um die Fähigkeit des Landes, frei über seine energiepolitischen, wirtschaftlichen und sozialen Prioritäten zu entscheiden.
Energiesouveränität beschränkt sich nicht auf Pipelines oder Hochspannungsleitungen: Sie drückt sich im Recht aus, Nein zu sagen, alternative Wege zu wählen und bei der Bewirtschaftung der uns gehörenden Ressourcen das nationale Interesse in den Vordergrund zu stellen.
Die trügerische Freiheit des Marktes
Eine weitere zentrale Frage wird von den Befürwortern des Abkommens bewusst ausgeklammert: Wer kommt in einem vollständig liberalisierten Markt für die Instandhaltung des Netzes auf? Denn auch wenn der Wettbewerb auf dem Papier etwas günstigere Kilowattstunden verspricht, verschwinden die Strukturkosten – Instandhaltung der Leitungen, Netzsicherheit, langfristige Investitionen – nicht. Sie werden lediglich verlagert. In einem offenen Markt werden diese Kosten nicht mehr solidarisch von integrierten öffentlichen Akteuren getragen, sondern indirekt über Steuern oder Netzgebühren auf die Bevölkerung abgewälzt.
Wir müssen genau sein: Bislang haben nur Grossverbraucher – Unternehmen und Einrichtungen, die mehr als 100’000 kWh pro Jahr verbrauchen – Zugang zum freien Markt. Die Erfahrungen mit dieser teilweisen Öffnung sind jedoch sehr aufschlussreich. Nach Jahren attraktiver Preise sahen sich mehrere öffentliche Körperschaften, die sich für den freien Markt entschieden hatten, mit schwindelerregenden Preissteigerungen konfrontiert, als die Preise in die Höhe schossen. In Genf musste die Stadt Mehrkosten in Höhe von mehreren Millionen Franken verkraften, nachdem sie einen Grossteil ihrer Standorte über den freien Markt versorgt hatte. Im Kanton Waadt sind die Rechnungen einiger Gemeinden explodiert – besonders eindrücklich ist der Fall von St-Prex, wo eine angekündigte Preiserhöhung von 1600% mehr als eine Million Franken zusätzliche Kosten im Budget 2023 bedeutete.
Wer hat diese Schocks aufgefangen? Die öffentliche Hand. Und damit letztlich die Steuerzahler*innen. Die in guten Jahren erzielten Einsparungen wurden durch die Marktvolatilität zunichte gemacht. Diese Tatsache zeigt, dass diese Wahlfreiheit in einem so strategisch wichtigen Sektor wie der Stromversorgung, die öffentlichen Akteure – und morgen möglicherweise auch die Haushalte – einer erheblichen Unvorhersehbarkeit punkto Budget aussetzt.
Die Schweiz verfügt heute über eines der sichersten Netze Europas, gerade weil es auf einer planvollen öffentlichen Steuerung und dem Grundsatz der Grundversorgung beruht. Die vollständige Liberalisierung führt zu einer scheinbaren Freiheit: Wir können dann unseren Anbieter wählen, aber niemand kann darauf verzichten, an das Netz angeschlossen zu sein. Hinter dem Argument der individuellen Wahl verbirgt sich somit eine Schwächung des Service public und, tiefergehend, ein Spannungsverhältnis zum Schweizer Modell der kollektiven Kontrolle über wesentliche Infrastrukturen.
Kilowatt unter Beeinflussung
Die Botschaft von La Vrille ist klar: Die Kontrolle über unsere Staudämme, unsere Ressourcen und unsere energiepolitischen Entscheidungen darf nicht zum Verhandlungsobjekt werden. Der Import von Strom mag punktuell gerechtfertigt sein, doch der Verzicht auf eigene Entscheidungen in Sachen Energie bedeutet, zu akzeptieren, dass unsere Autonomie fremden Interessen untergeordnet wird. Souveränität ist nicht verhandelbar, und jedes Kilowatt, das auf Kosten eines Verlusts an Entscheidungshoheit importiert wird, muss hinterfragt werden.
La Vrille
Links:
https://www.swissgrid.ch/de/home.html
https://www.swissgrid.ch/de/home/newsroom/newsfeed/20250912-01.html
https://www.elcom.admin.ch/de
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