Wer entscheidet, was wir essen?
Das Paket der Bilateralen III umfasst neben den Bereichen Strom und Gesundheit auch ein Kapitel zur Lebensmittelsicherheit. Konkret sieht es eine Vertiefung der Integration der Schweiz in den europäischen Markt im Bereich Landwirtschaft und Lebensmittel vor. Dies bedeutet eine dynamische Übernahme bestimmter Bestimmungen des EU-Rechts, insbesondere in den Bereichen Pflanzenschutzvorschriften, Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Gesundheits- und Veterinärstandards sowie Mechanismen der gegenseitigen Anerkennung und der Marktüberwachung. Das erklärte Ziel ist es, einen reibungslosen Handel zu gewährleisten, regulatorische Unterschiede zu vermeiden und sowohl Produzenten als auch Exporteuren mehr Rechtssicherheit zu bieten. Über diese technischen Überlegungen hinaus stellt sich jedoch eine grundlegendere Frage: Behält die Schweiz im Rahmen eines kontinuierlichen Harmonisierungsprozesses mit der Europäischen Union ihre volle Handlungsfähigkeit, ihre eigene Agrar- und Ernährungspolitik zu gestalten, oder begibt sie sich auf einen Weg der schrittweisen Annäherung, der langfristig ihren strategischen Entscheidungsspielraum einschränkt?
Ernährungssicherheit: Souveränität oder automatische Angleichung?
Nach dem Zweiten Weltkrieg hat die Schweiz mit dem Plan Wahlen ihre Agrarpolitik auf drei klare Säulen aufgebaut: Versorgungssicherheit, Produktqualität und Schutz des Landes. Seit über 40 Jahren jedoch und heute mit der Vertiefung der bilateralen Abkommen, hat sich eine Dynamik der schrittweisen Integration etabliert, die eine zunehmende Übernahme des europäischen Rechts in mehreren sensiblen Bereichen mit sich bringt, insbesondere:
- die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln,
- die Gesundheits- und Veterinärstandards,
- die Kontroll- und Marktüberwachungsmechanismen.
Als Argument wird der reibungslose Handelsverkehr angeführt: weniger technische Hindernisse, weniger Doppelkontrollen, besserer Zugang zum europäischen Markt. Doch diese wirtschaftliche Logik darf die politische Herausforderung nicht verschleiern: Wer entscheidet über die Schweizer Agrarstandards?
Die Erfahrungen mit dem Agrarabkommen von 1999, das in die Bilateralen I integriert wurde, zeigen, dass sektorielle Integration niemals neutral ist. Sie verändert schrittweise das Gleichgewicht zwischen inländischer Produktion und ausländischer Konkurrenz, ohne eine wesentliche Tatsache zu berücksichtigen: Die Landwirtschaft ist ein Wirtschaftszweig, der stark von der Natur und ihren unvorhersehbaren Schwankungen abhängig ist. Nehmen wir das Beispiel Milch. Im Jahr 2025 führte eine aussergewöhnlich gute Grasqualität zu einer höheren Produktion. Keine strukturellen Veränderungen, einfach nur ein gutes Landwirtschaftsjahr. Dennoch wurde diese Situation als «Überproduktion» bezeichnet. In einem stark marktintegrierten System kann diese zusätzliche Produktion nicht lokal abgesetzt werden, da es an Mechanismen mangelt, die der einheimischen Produktion tatsächlich Vorrang einräumen. Dieses Paradoxon ist aufschlussreich: Was als Vorteil betrachtet werden könnte, wird zu einem Problem, einfach weil sich der wirtschaftliche Rahmen nicht an die natürlichen Schwankungen in der Landwirtschaft anpasst.
Agrarforschung: Lokale Innovation steht auf dem Spiel
Hinter den Normen steht auch eine ganz bestimmte Vision der Landwirtschaft auf dem Spiel. Die schrittweise Angleichung an das europäische Recht betrifft nicht nur die Produktion, sondern auch die Agrarforschung.
Eine leistungsfähige Landwirtschaft beruht jedoch auf einer Forschung, die an die lokalen Gegebenheiten angepasst ist: Böden, Klima, Topografie, Anbautraditionen. Die Schweiz hat im Laufe der Jahrzehnte spezifische Kompetenzen entwickelt, insbesondere in den Bereichen Berglandwirtschaft, terroirorientierter Weinbau oder auch biologischer Landbau.
Durch die Angleichung an auf europäischer Ebene konzipierte Normen besteht die Gefahr, dass diese Vielfalt zugunsten einer Standardisierung verschwindet. Nicht mehr die Normen passen sich den Schweizer Gegebenheiten an, sondern die Schweizer Praktiken müssen sich den europäischen Normen anpassen. Langfristig könnte dies den gesamten nationalen Agrarforschungssektor schwächen, indem seine Fähigkeit eingeschränkt wird, – nach eigenen Prioritäten-, innovativ zu forschen.
Pflanzenschutzmittel und Chaptalisierung (Zuckerzusatz): Das Ende der Schweizer Besonderheiten?
Im Bereich der Pflanzenschutzmittel hat die Schweiz einen Grossteil ihrer Vorschriften bereits an die der EU angeglichen. Die geplante Vertiefung würde diese Harmonisierung noch weiter verstärken. Das bedeutet, dass Entscheidungen, die in Brüssel in Bezug auf Zulassungen oder Verbote getroffen werden, indirekt auch für den Schweizer Rechtsrahmen gelten könnten.
Der Fall der Chaptalisierung veranschaulicht diese Dynamik konkret. Im Jahr 2019 führte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) im Rahmen eines Regelwerks, das europäisches Recht übernahm, eine Änderung des zulässigen Zuckergehalts ein. Diese Massnahme trat 2020 in Kraft und senkte den Grenzwert von 2,5 auf 1,5 kg Zucker pro 100 Liter Wein. Diese Änderung blieb weitgehend unbemerkt, da sie in einem Massnahmenpaket unterging, ohne dass eine echte Konsultation der Branche stattfand. Erst im Jahr 2023 wurden sich die Weinbaukreise und bestimmte kantonale Stellen der Auswirkungen dieser Massnahme voll bewusst.
Noch problematischer ist, dass diese Anpassung auf einer Einstufung der Schweiz in eine Klimazone beruht, die mit der Norditaliens vergleichbar ist, ohne die spezifischen Gegebenheiten der Schweiz – Höhenlage, Mikroklimata, Vielfalt der Terroirs – zu berücksichtigen. Ein standardisierter Ansatz, der die Grenzen einer einheitlichen Harmonisierung verdeutlicht.
Im Rahmen der Abkommen behält die Schweiz theoretisch die Möglichkeit, davon abzuweichen. Doch diese Abweichung gibt es nicht gratis: Sie ist in der Regel mit Ausgleichszahlungen oder Zugeständnissen in anderen Bereichen verbunden. Mit anderen Worten: Der Handlungsspielraum ist zwar vorhanden, unterliegt jedoch politischen und wirtschaftlichen Zwängen.
Kann man vorankommen, ohne die Fehler der Vergangenheit zu beheben?
An dieser Stelle wird die Debatte politisch.
Seit den ersten sektoriellen Abkommen mit der EU sind in der Schweiz mehrere Landwirtschaftssektoren einem zunehmenden Druck ausgesetzt:
- Der liberalisierte und dem europäischen Wettbewerb ausgesetzte Milchmarkt stand unter starkem Preisdruck. In der Schweiz lag der den Produzenten gezahlte Milchpreis Anfang der 1990er Jahre bei über 1 CHF pro Liter (etwa 1,06 CHF im Jahr 1990), während er heute je nach Jahr und Segment in der Regel zwischen 60 und 75 Rappen liegt. Im Jahr 2016 war er auf etwa 60 Rappen gefallen.
- Alle Bereiche der Schweizer Landwirtschaft haben Mühe, mit den niedrigeren Produktionsstandards (>niedrigeren Kosten) in der EU zu konkurrieren. Im Weinbau beispielsweise deckte die Schweizer Produktion in den 1990er Jahren fast 40 % des Konsums; heute erreicht sie kaum noch 30 %.
- Das Versprechen eines erleichterten Zugangs zum europäischen Markt hat den Wettbewerbsdruck zusätzlich erhöht. Das Beispiel des Gruyère-Käses ist bezeichnend: Durch Exportmechanismen gefördert, richtet sich die Produktion auf weit entfernte Märkte aus – bis hin in die USA oder nach Indien –, was auf Kosten einer lokalen und auf Eigenbedarf ausgerichtete Produktion geht.
Sollte man nicht, bevor man die Integration weiter vorantreibt, eine transparente Bilanz der Auswirkungen der bestehenden Abkommen ziehen, insbesondere der damit verbundenen Kosten?
Schritt für Schritt geht es in Richtung einer verstärkten Harmonisierung, doch die strukturellen Schwierigkeiten des Schweizer Agrarsektors – geringe Margen, Abhängigkeit von Direktzahlungen, Preisdruck, Notwendigkeit der Subventionierung bestimmter Exporte – werden im Rahmen der europäischen Diskussionen nie wirklich hinterfragt.
Ernährungssicherheit oder strategische Abhängigkeit?
Ernährungssicherheit beschränkt sich nicht auf die Einhaltung von Gesundheitsstandards. Sie umfasst:
- die Fähigkeit, auf dem eigenen Territorium zu produzieren,
- Widerstandsfähigkeit gegenüber geopolitischen Krisen,
- die Kontrolle über Produktionsmittel (Saatgut, Pflanzenschutzmittel, Energie),
- sowie die wirtschaftliche Stabilität der Betriebe.
Durch eine stärkere Einbindung in den europäischen Rahmen stärkt die Schweiz ihren Marktzugang – erhöht aber auch ihre Abhängigkeit von externen Lieferketten.
Die Pandemie und der Krieg in der Ukraine haben jedoch eine einfache Tatsache deutlich gemacht: In Krisenzeiten neigt jeder Staat dazu, seine nationalen Interessen in den Vordergrund zu stellen, doch der Schweiz sind durch diese Abkommen die Hände gebunden, was ihre Abhängigkeit vom Ausland noch verstärkt.
Eine Frage, die gerne ausklammert wird
Die Debatte über die Bilateralen III wird oft als rein technischer Angelegenheit dargestellt: rechtliche Anpassung, Vereinfachung, Effizienz. Doch es geht hier um eine eminent strategische Frage. Die Versorgung stützt sich zunehmend auf das Ausland, was die lokale Industrie schwächt, während Brüssel nun die Politik zugunsten von «Made in EU» verstärkt.
Kann man die Integration weiter vertiefen, ohne die negativen Auswirkungen der alten Abkommen grundlegend zu überdenken?
Kann man von Ernährungssicherheit sprechen, wenn die grundlegenden Normen ausserhalb des demokratischen Rahmens der Schweiz festgelegt werden?
Bei La Vrille herrscht eine feste Überzeugung: Die Ernährungssicherheit darf nicht zu einem blossen Kapitel eines Wirtschaftsvertrags werden. Sie betrifft die Fähigkeit eines Landes, seine Bevölkerung nach eigenen Entscheidungen, eigenen Standards und seinem eigenen Agrarmodell zu ernähren.
La Vrille
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Quellen:
• Paket Schweiz–EU (Bilaterale III) – EDA
• Bundesamt für Landwirtschaft BLW
• Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
• EUR-Lex – Der Zugang zum EU-Recht
• Pflanzengesundheit – BLW 2025
• Branchenorganisation Milch – BO Milch
• Die Schweiz übernimmt eine neue Winzer-Vorschrift aus der EU – und (fast) niemand merkt es – Bote 24.07.2024
• Plan Wahlen – Wikipedia
• [fr] Evolution du prix du lait – Commune de Troistorrents
• [fr] Le prix du lait a baissé de 2% en Suisse en 2016 – ATS, Swissinfo 07.03.2017